Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Kaufio GmbH (Gastia) · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Kaufio GmbH, Lehderstraße 117, 13086 Berlin, handelnd unter der Marke „Gastia“ (nachfolgend „Gastia“), und ihren Kunden über die Überlassung von Fachkräften für die Bereiche Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Sollte entgegen dieser Regelung ein Vertrag mit einer Privatperson zustande kommen, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Gastia ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gastia vermittelt und überlässt qualifizierte Fachkräfte (u. a. Servicekräfte, Kellner:innen, Küchenpersonal, Eventpersonal) an Kunden aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungen für zeitlich befristete Einsätze.
(2) Arbeitnehmerüberlassung nur mit gültiger Erlaubnis: Gastia erbringt Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung ausschließlich auf Grundlage einer gültigen Erlaubnis nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Solange Gastia nicht über eine solche Erlaubnis verfügt, werden keine Aufträge angenommen und keine Fachkräfte im Wege der Arbeitnehmerüberlassung gestellt. Über den aktuellen Stand der Erlaubnis informiert Gastia Interessenten auf Anfrage.
(3) Der genaue Umfang der jeweiligen Leistung (Anzahl der Fachkräfte, Qualifikation, Einsatzort, Einsatzzeitraum) ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Anfragen des Kunden über die Website, per E-Mail oder Telefon stellen ein unverbindliches Angebot zur Abgabe eines Vertragsangebots dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche (auch per E-Mail) Auftragsbestätigung von Gastia zustande.
(3) Gastia ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn keine geeigneten Fachkräfte verfügbar sind oder die erforderliche AÜG-Erlaubnis (noch) nicht vorliegt.
§ 4 Leistungen von Gastia
(1) Gastia wählt die überlassenen Fachkräfte nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der vom Kunden mitgeteilten Anforderungen (z. B. Erfahrung, Sprachkenntnisse) aus.
(2) Gastia schuldet die sorgfältige Auswahl und rechtzeitige Gestellung geeigneter Fachkräfte, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Einsatzes beim Kunden.
(3) Sollte eine gestellte Fachkraft kurzfristig ausfallen (z. B. Krankheit), bemüht sich Gastia um zeitnahen Ersatz. Ein Anspruch auf Ersatzgestellung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht, sofern nicht individuell vereinbart.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist während der Überlassungsdauer als Entleiher im Sinne des AÜG zur Ausübung des arbeitsbezogenen Weisungsrechts gegenüber der überlassenen Fachkraft berechtigt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, der überlassenen Fachkraft alle für den Einsatz erforderlichen Informationen (insbesondere zu Arbeitsschutz, Hygienevorschriften und betrieblichen Abläufen) rechtzeitig vor Einsatzbeginn zur Verfügung zu stellen und die geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass der überlassenen Fachkraft am Einsatzort geeignete Pausenräume, sanitäre Einrichtungen sowie ggf. erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung stehen.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die überlassene Fachkraft ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gastia an Dritte weiterzuverleihen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem gültigen Preisangebot von Gastia.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die Rechnung von Gastia innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Gastia berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7 Stornierung und Absage von Einsätzen
(1) Eine kostenfreie Stornierung eines gebuchten Einsatzes ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn möglich.
(2) Bei einer Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vor Einsatzbeginn berechnet Gastia 50 % der vereinbarten Vergütung als Ausfallpauschale.
(3) Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn oder bei Nichtabnahme der gestellten Fachkraft („No-Show“) berechnet Gastia 100 % der vereinbarten Vergütung.
(4) Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Gastia kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Haftung
(1) Gastia haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Gastia beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gastia beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet Gastia bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Gastia für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit Gastia eine Garantie übernommen hat.
(5) Für Handlungen der überlassenen Fachkräfte während des Einsatzes im Betrieb des Kunden, die auf Weisung des Kunden erfolgen, haftet Gastia nicht, soweit die Fachkraft im Rahmen des Weisungsrechts des Kunden gehandelt hat.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 10 Abwerbeverbot
(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Geschäftsbeziehung sowie für einen Zeitraum von 6 Monaten nach deren Beendigung keine von Gastia überlassenen Fachkräfte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gastia direkt anzustellen oder anderweitig zu beauftragen.
(2) Bei einem Verstoß gegen Absatz 1 ist der Kunde verpflichtet, an Gastia eine Vermittlungspauschale in Höhe von zwei durchschnittlichen Bruttomonatsvergütungen der betreffenden Fachkraft zu zahlen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung von Rahmenverträgen
Sofern zwischen den Parteien ein Rahmenvertrag über wiederkehrende Einsätze geschlossen wird, kann dieser von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Gastia (Berlin).
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.